Verbotenes Springmesser in der Fahrertür
Hochwaldstr. - 08.12.2017Auf der
Hochwaldstraße in Zittau kontrollierten
Bundespolizisten am 7. Dezember 2017 gegen 11 Uhr ein in Rumänien
zugelassenes Fahrzeug. Dabei stellten die Beamten im Seitenfach der
Fahrertür ein Springmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5cm
fest. Die Klinge springt zudem seitlich heraus. Das stellt eine
Straftat gemäß Waffengesetz dar. Die Beamten beschlagnahmten das
Messer des 48-jährigen rumänischen Mannes.
Wer ein Springmesser erwirbt, besitzt, überlässt, führt,
verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit
Handel treibt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit einer Geldstrafe rechnen.
Ein Foto kann per E-Mail angefordert werden
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Jessica Hempel
Telefon: 0 35 91 - 53 22 40
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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